Hinweis zur Ausstellung einer Spendenbescheinigung

Spenden bis 300,00 € werden gegen Nachweis der Zahlung (Beleg, Kopie des Kontoauszuges oder des Einzelumsatzes) steuerlich anerkannt.

Bei Spenden über 300,00 € übersenden wir – soweit uns die Adresse bekannt ist – eine entsprechende Spendenbescheinigung. Auf ausdrücklichen Wunsch ist dies bei Beträgen darunter ebenfalls gerne möglich.

Sie helfen uns damit, den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten. Vielen Dank für Ihr Verständnis !