SILBERSTREIF hilft bei Wohngeldanträgen

Ab dem 1. Januar 2023 gelten neue Regeln für Wohngeld. Das Wohngeld ist eine staatliche Hilfe für Personen mit geringem Einkommen, um sie bei den Wohnkosten zu entlasten.
„Wir wollen älteren Menschen ab 60 Jahren helfen, den etwas komplizierten, mehrseitigen Wohngeldantrag auszufüllen,“ stellt Christine Baumann, die Vorsitzende von „SILBERSTREIF – gegen Altersarmut in LD & SÜW“, diese neue, Anfang Februar beginnende Initiative des Vereins vor. Künftig soll es mehr als dreimal so viel wohngeldberechtigte Haushalte in Deutschland geben. Besonders diesen neuen Berechtigten will SILBERSTREIF helfen. Keiner soll durch die Antragstellung abgeschreckt werden und auf den Zuschuss verzichten. SILBERSTREIF verweist vorab darauf, dass Menschen, die bereits Sozialleistungen wie beispielsweise die Grundsicherung erhalten, kein Wohngeld beantragen können. Dort sind nämlich die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt.
Wer die Hilfe von SILBERSTREIF bei einem Wohngeldantrag benötigt, muss vorher Kontakt mit dem Verein aufnehmen, um einen Termin zu vereinbaren. Unterlagen über die Miete, am besten schon eine Mietbescheinigung, und eine Verdienst- oder Rentenbescheinigung sollten zum Treffen mitgebracht werden